 |
Patientenfürsprecher

Mein Name ist Klaus Decker, ich bin als
Patientenfürsprecher für psychisch Kranke Menschen und ihre
Angehörigen im Landkreis Reutlingen tätig.
Meine Bestellung erfolgte nach der entsprechenden Konzeption des
Landes Baden Württemberg durch das Landratsamt in Absprache mit
dem Arbeitskreis Psychiatrie. Mein Arbeitsbereich ist die
gesamte ambulante und stationäre Versorgung durch psychiatrische
Dienste. Neben Sprechstunden in den Klinken besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme
über einen
Anrufbeantworter unter der Rufnummer 07121/384015. In den
Einrichtungen wird zudem durch Poster und Flyer meine
persönliche Telefonnummer bekannt gegeben.
Stichwort Patientenfürsprecher:
Steht Fürsprache nicht für Bevormundung, von der psychisch
kranke Menschen die Nase voll haben?
Betroffene - ob Patienten oder Angehörige -, die leidvolle
Erfahrungen mit Krankheit und Psychiatrie gesammelt haben,
wissen ziemlich genau, was ihnen gut tut und welche Ziele sie im
eigenen Interesse oder im Interesse ihnen nahe stehender
Menschen wahrnehmen wollen. Sie brauchen keine Fürsprache,
sondern einen Vertrauensanwalt, der ich nicht sein kann und auch
nicht sein will.
Es gibt aber unzweifelhaft - bedingt durch die Krankheit oder
durch mangelnde Erfahrung oder Unkenntnis über die Situation in
der Psychiatrie - Patienten und Angehörige, die Informationen,
Beratung, Aussprache oder Hilfe bei der Durchsetzung ihrer
Rechte im Beschwerdefall suchen und sich ein Sprachrohr
wünschen.
Für diesen Personenkreis möchte ich Ansprechpartner und - wo
nötig - Fürsprecher sein.
Über den individuellen Rahmen hinaus ist es nach der
Patientenfürsprecher-Konzeption des Landes Baden Württemberg
meine Aufgabe, typische Konfliktsituationen festzuhalten und
Problemlösungen genereller Art an verantwortlicher Stelle,
innerhalb und außerhalb der Institutionen, anzumahnen.
Hilfreich ist dabei meine Mitarbeit in den Gremien der
Sozialpsychiatrie auf örtlicher und landesweiter Ebene.
Der Patientenfürsprecher ist keine externe Kontrollinstanz mit
Anordnungs- und Entscheidungsbefugnis. Meine Arbeit für
Patienten und ihre Angehörigen kann daher nur gelingen, wenn die
Mitarbeiter im stationären und ambulanten Bereich diese
Beratungs-, Aussprache- und Beschwerdeinstanz innerlich
mittragen und bewusst in ihrer therapeutischen Arbeit nutzen.
Für diese Zusammenarbeit zu werben, ist Daueraufgabe und wird
unmittelbar von mir oder über die ärztlich/ pflegerischen
Ansprechpartner auf allen Ebenen wahrgenommen.
|
 |